Personalausweis
Auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise (PAuswG) besteht Ausweispflicht für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Informationen zum neuen Personalausweis.
Beantragung
Beantragung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises persönlich mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- freiwillige Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Chip
- Bearbeitungsdauer bis zu 4 Wochen
- Jugendliche dürfen ihren Personalausweis 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres bereits ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters beantragen
- Personen unter dieser Altersgrenze: siehe „Dokumente für Kinder“
Gebühr:
Amtshandlung | Gebühr |
Personalausweis ab 24 Jahren bis 24 Jahren |
28,80 EUR 22,80 EUR |
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit | doppelte Gebühr |
Beantragung bei unzuständiger Behörde | zusätzlich 13,00 EUR |
Änderung der Anschrift | gebührenfrei |
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalauweises | gebührenfrei |
Nachträgliche Änderung der PIN | 6,00 EUR |
Nachträgliche Änderung der PIN außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder bei unzuständiger Behörde | 19,00 EUR |
Entsperren der eID-Fkt. | 6,00 EUR |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
Gleichzeitige Beantragung eines vorl. Personalausweises und eines Personalausweises ab 24 Jahren bis 24 Jahren | 38,80 EUR 32,80 EUR |
- Bei der Beantragung der Dokumente ist die Gebühr sofort zu entrichten, EC-Kartenzahlung ist möglich.
- Änderung bei Wohnort- bzw. Wohnungswechsel möglich.
- Bei Änderung des Namens muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
- Vorläufige Personalausweise werden sofort ausgehändigt.
Gültigkeitsdauer:
- Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 6 Jahre
- Bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
- Eine Veränderung der Gültigkeitsdauer ist in keinem Fall möglich
- Vorläufiger Personalausweis 3 Monate
Befreiung von der Ausweispflicht:
Unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Vorherige Absprache mit Einwohnermeldestelle empfohlen.
Gebühr: 5,00 €