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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

UPDATE! Vollsperrung der Rochlitzer Straße verlängert sich...

...voraussichtlich bis Ende April 2023

Aufgrund des Um- und Ausbau der Rochlitzer Straße kommt es zur Vollsperrung der Rochlitzer Straße zwischen Stadt­graben und Poststraße.

Umleitung über Freiberger Straße-Frankenberger Straße-Zimmerstraße-Tzschirnerplatz

Die Rochlitzer Straße zwischen Neustadt und Marktunterseite wird als Einbahnstraße in Richtung Markt eingerichtet. Damit wird ein Wenden von Fahrzeugen innerhalb der Sackgasse vermieden. Die Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs bleiben ge­wahrt. Der Kreuzungsbereich Waldheimer Str.-Markt-Freiberger Straße bleibt weiterhin befahrbar.

Die Bauarbeiten und somit die Vollsperrung des unteren Teils Poststraße (zwichen Zimmerstraße und Rochlitzer Str.) werden voraussichtlich ab der 4. KW 2023 beginnen. 
Nähere Informationen hierzu folgen zeitnah.

ÖPNV:
Im Zuge der Baumaßnahme können die auf der Rochlitzer Straße und Poststraße verkehrenden Stadtverkehrslinien nur eingeschränkt bedient werden. Die Linien werden jedoch über Ersatzhaltestellen durchgehend betrieben. Die Lage der Ersatzhaltestellen wird über die Presse und/oder über unser Amtsblatt, welche auch über unsere Internetseite abrufbar ist, bekanntgemacht.


Rettungswesen:
Die Erreichbarkeit der Grundstücke durch Rettungsdienste und Feuerwehr wird abgesichert. Infolge der baubedingten erschwerten Erreichbarkeit sind zeitliche Verzögerungen nicht auszuschließen.


Warenlieferungen / Umzüge:
Warenlieferungen in den gesperrten Bauabschnitten sind grundsätzlich nur im Rahmen des vorgenannten Verkehrsrechts möglich. Im Regelfall sind die Notwege für den Warentransport zu nutzen. In bestimmten Einzelfällen kann die Verkehrsbehörde entsprechend § 46 (1) Nr. 11 StVO Ausnahmen von den Verboten und Beschränkungen erlassen. Diesbezügliche Anfragen sind durch die Fahrzeugführer über verkehrsamt(at)mittweida.de an das städtische Verkehrsamt zu stellen. Die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt in der Regel 14 Tage. Gleiches gilt für Umzüge oder anderweitige Wohnungsräumungen. Diese sollten vorzugsweise auf einen Zeitraum außerhalb der Sperrungen organisiert werden.


Müllentsorgung:
Die zu den turnusmäßigen Terminen üblicherweise im Straßenraum bereit gestellten Müllbehältnisse werden durch die Baufirma zur mit der Entsorgungsfirma vereinbarten Sammelstelle transportiert und nach der Leerung zum Grundstück zurückgebracht. Bitte stellen Sie Ihre Tonnen wie gewohnt einen Tag vor Abholtermin an die Straße.


Straßenreinigung / Winterdienst:
In dem den öffentlichen Verkehr entzogenen Straßenabschnitten oder -teilen erfolgt soweit erforderlich die Straßenreinigung und der Winterdienst durch die Baufirma. Nach Freigabe des Verkehrs in den neugebauten Straßenabschnitten setzt die Pflicht zur Straßenreinigung und Winterdienst entsprechend Straßenreinigungssatzung wieder ein. Die neuen Gehwegoberflächen bestehen zu einem großen Teil aus Natursteinpflaster.
Eine maschinelle Reinigung ist deshalb gemäß § 14 Straßenreinigungssatzung für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung untersagt.