Im Zuge dessen ist diese nach den Regelungen des § 20 Sächsisches Naturschutzgesetz für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Auslegung beginnt am 09.03.2023 und endet 11.04.2023.
Der Entwurf der Satzung liegt im Bürgerbüro zu den folgenden Öffnungszeiten aus:
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Samstag: | 09.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
Während der Auslegungszeit haben Sie die Möglichkeit Bedenken und Anregungen zur Satzung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Mittweida einzureichen. Von der schriftlichen Mitteilung der betroffenen Grundstückseigentümer kann abgesehen werden, da mehr als 5 Beteiligte betroffen sind.
Die Beifügung von Karten ist entbehrlich, da sich die Satzung auf das Gemeindegebiet der Stadt Mittweida auswirken wird.
Ihre Stadtverwaltung