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Handlungsfeld Armutsbekämpfung

Innerhalb des Handlungsfeldes „Armutsbekämpfung“ sind Investive und nicht investive Maßnahmen geplant, die der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung der geförderten Städte und Stadtquartiere dienen und damit zur Reduzierung der Abwanderung aus den benachteiligten Stadtquartieren beitragen.

Darunter zählen vorrangig:

  • Maßnahmen zur Überwindung der demografischen und sozialen Defizite in den geförderten Stadtquartieren, Maßnahmen zur Belebung der lokalen Wirtschaft und des Geschäftsumfelds in den geförderten Stadtquartieren
  • Maßnahmen zur Inwertsetzung und Wiederzuführung der sanierten Brachflächen zu gewerblicher und/oder baulicher Nachnutzung in den geförderten Stadtquartieren,
  • Nicht investive Maßnahmen, die der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Entwicklung und Bewertung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte oder einzelner dienen.