• EUROPA, BUND UND LAND
    FÖRDERN WICHTIGE PROJEKTE IN MITTWEIDA

Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen

Die Stadt Mittweida unterstützte Klein- und Kleinstunternehmen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bei Investitionen im Fördergebiet „Zwischen Kirchberg und Lauenhainer Straße“.

Das Fördergebiet schließt große Teile der Innenstadt und innenstadtnahe Gebiete sowie das Neubaugebiet ein. Förderfähig sind investive Maßnahmen, wie z. B. (Um)Baumaßnahmen zur Neuansiedlung oder Standortsicherung sowie für den Kauf von Equipment oder die Modernisierung einer Betriebsstätte.

Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie in der aktuellen Förderrichtlinie

Antragsunterlagen:

Für die Beantragung eines Projektes sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Fördermittelantrag
  • Bewertungskriterien KU-Förderung 2014-2020
  • vereinfachte melderechtliche KMU-Selbsterklärung (SAB-Formblatt 63521)
  • NUR bei verbundenen KMU | KU-Bewertung inkl. Berechnungsbogen zur KU-Bewertung und Bewertungskriterien (SAB-Formblatt 60314 und 60314-1)
  • Stellungnahme der Hausbank
  • De-minimis-Erklärung (SAB-Formblatt 60381)
  • Erklärung des Antragstellers – kein Unternehmen in Schwierigkeiten (SAB-Formblatt 61369)
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zum Antrag auf Bezuschussung
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (ggf. Businessplan)
  • Unterschriftskarte
  • Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug (in Kopie)
  • Bescheinigung in Steuersachen (in Kopie)
  • Mietvertrag oder Nachweis des Eigentums der Immobilie (in Kopie)

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn dazu eine Genehmigung vorliegt. 
Es kann ein formloser Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. 

Die notwendigen Formulare werden zeitnah veröffentlicht.

Ansprechpartner(-in)

Rico Ulbricht

Rochlitzer Str. 3
Raum: 111
03727 967 219
rico.ulbricht(at)mittweida.de