• EUROPA, BUND UND LAND
    FÖRDERN WICHTIGE PROJEKTE IN MITTWEIDA

Integriertes Handlungskonzept (IHaK)

Die bewilligten europäischen Fördermittel aus dem EFRE-Programm „Nachhaltige Stadtentwicklung“ sind dazu bestimmt, dass gegenüber der Gesamtstadt im wirtschaftlichen, städtebaulichen, demografischen und sozialen Bereich benachteiligte Problemgebiet „Bahnhofsvorstadt bis östliche Altstadt“ bei der Umsetzung baulicher, infrastruktureller und bildungsorientierter Maßnahmen, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, zu unterstützen.

Entsprechend der Programmausschreibung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 03.07.2008 (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 27) war von den Gemeinden zum Antrag auf Aufnahme in das europäische Förderprogramm „EFRE-Vorhaben 5.1 Nachhaltige Stadtentwicklung“ in der Förderperiode 2007 bis 2013 ein integriertes Handlungskonzept (IHaK) für die benachteiligten, problematischen Stadtquartiere zu entwickeln. Die Förderung ist vorrangig auf Gebiete der industrialisierungsbedingten Stadterweiterung aus der Zeit zwischen 1870 und 1948 bezogen.

Die Stadt Mittweida erfüllt als Mittelzentrum eine der Antragsvoraussetzungen und bewarb sich entsprechend der Anforderungen mit einem gebietsbezogenen IHaK für die Aufnahme in dieses Förderprogramm.

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die Bestandteil dieses integrierten Handlungskonzeptes sind und folgenden Handlungsfeldern gemäß der „Verwaltungsvorschrift (VwV) Stadtentwicklung 2007 bis 2013“ entsprechen:

Handlungsfeld I – Infrastruktur / Städtebauliche Situation

Maßnahmen, die die städtebaulichen und infrastrukturellen Zentralisierungs- und Konzentrationsprozesse im benachteiligten Stadtquartier stärken

Handlungsfeld II – Bürgergesellschaft

Maßnahmen, die den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der städtischen Bürgergesellschaft stärken und eine Bindung der Bewohner an ihr Stadtquartier dauerhaft festigen

Handlungsfeld III – qualifizierte Freizeitgestaltung

Maßnahmen zur Stärkung des Lern- und Sozialverhaltens

Handlungsfeld IV – Wirtschaft

Maßnahmen, die die Erwerbsperspektiven sowie die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb des Fördergebietes verbessern

Handlungsfeld IV – Programmbegleitung

Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Entwicklung und Bewertung der gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte oder einzelner Projekte beitragen

Nach den rechtlichen Vorgaben umfasst das IHK folgenden Inhalt:

  • eine Analyse der städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Lage des Problemgebietes,
  • eine statistische und raumbezogene Darstellung der Gebietsmerkmale (Einwohner, Arbeitslose, Leerstand, Nutzungen, Eigentümerquote),
  • die Beschreibung der Ziele und einer Strategie zur nachhaltigen Behebung der Benachteiligung und Entwicklung des Gebietes,
  • eine Übersicht der geplanten Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Entwicklungsziele,
  • eine Kosten- und Finanzplanung für die geplanten Maßnahmen und Projekte im Durchführungszeitraum von 2009 bis 2012,
  • die Abstimmung mit den bestehenden städtischen Planungsinstrumenten (SEKO).

Die über das EFRE-Programm zu realisierenden Projekte verfolgen das Ziel, die Potenziale des Gebietes zu aktivieren, um die Benachteiligung langfristig zu beheben. So soll:

  • der Ausbau der Verknüpfung von Hochschule und Wirtschaft die wirtschaftliche Ausgangssituation
  • stärken und neue Impulse bringen,
  • die Schaffung von weiteren Bildungs-, Betreuungs-, Freizeit und Kommunikationsangeboten für Jugendliche, Studenten, Familien und sozial Benachteiligte das soziale Konfliktpotenzial vermindern,
  • die Renaturierung von Industriebrachen und die Aufwertung von Straßenräumen die ökologische und städtebauliche Situation und damit die Lebensbedingungen verbessern,
  • die Verbesserung der Infrastruktur im Freizeit- und Breitensport positive Voraussetzungen für die Hochschule, Gymnasium und Vereine schaffen und über aktive Freizeitgestaltung die sozialen Probleme mindern,
  • die Unterstützung von kleinen Unternehmen sowie Neuansiedlungen von Handwerk und nicht störendem Gewerbe die Eigentumsbindung im Stadtquartier erhöhen.

Das integrierte Handlungskonzept wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 30.10.2008 einstimmig beschlossen. Mit Zuwendungsbescheid vom 24.03.2009 und der damit erfolgten Aufnahme der Stadt Mittweida in das EFRE-Förderprogramm „Nachhaltige Stadtentwicklung“ bildet das IHK nun die Grundlage für die Realisierung der geplanten Einzelmaßnahmen und Projekte. Die Stadt Mittweida hat eine Bewilligung in Höhe von 7.946.250 EUR (75 %) erhalten, womit unter Einbeziehung von 2.648.750 EUR (25 %) Eigenmitteln sich ein Gesamtbudget von 10.595.000 EUR ergibt.

Mit dem Zuwendungsbescheid war die Stadt Mittweida handlungsfähig, die einzelnen Projekte zu realisieren, wobei einige Projekte (z. B. Sanierung Gymnasium) beim Antragsverfahren wegen möglicher Fachförderung vorerst nicht berücksichtigt wurden. Die Sanierung des Gymnasiums war dennoch dringend notwendig.

Der Beschluss zur Änderung des IHK hinsichtlich der Erweiterung des Handlungsfeldes 1 um die Maßnahme „Sanierung des Städtisches Gymnasiums“ im Rahmen der erteilten Zuwendungen ist zwingender Bestandteil des Projektantrages zur Bewilligung der Maßnahme.

Die 1. Änderung des IHK wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 29.04.2010 einstimmig beschlossen. Mit der Änderung wurde die Aufstockung der Finanzhilfen um 3.000.000 EUR beantragt. Mit Erteilung des Änderungsbescheides vom 20.12.2010 wurden weitere Mittel bewilligt, sodass mit 10.196.250 EUR Fördermitteln und 3.398.750 EUR Eigenmitteln ein Gesamtrahmen von 13.595.000 EUR zur Verfügung stand und die Sanierung des Gymnasiums möglich war.

Die 2. Änderung des integrierten Handlungskonzeptes wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 10.05.2012 beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auf Aufnahme von zusätzlichen Maßnahmen (u. a. Erneuerung Skateranlage), die Löschung von Maßnahmen (u. a. Konferenzzentrum) und die Verschiebung der Maßnahme „Informationspunkt Technikumplatz 9“ in das Handlungsfeld Bürgergesellschaft. Im Rahmen der Gesamtumsetzung der Maßnahmen ist die Stadt Mittweida verpflichtet, die Bewilligungsstelle in Form von Jahresberichten über den Umsetzungsstand des IHK zu informieren.