• EUROPA, BUND UND LAND
    FÖRDERN WICHTIGE PROJEKTE IN MITTWEIDA

Verfügungsfonds

Das Geschäftsstraßen- und Leerstandsmanagement koordiniert bis voraussichtlich Februar 2021 gemeinsam mit den Sachgebieten Wirtschaftsförderung (zuständig für KU-Förderung) und Stadtplanung (zuständig für die Städtebauförderungen Stadtumbau Ost und Städtebaulicher Denkmalschutz), dem Gewerbering und engagierten Bürgerinnen und Bürgern die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Verfügungsfonds innerhalb eines abgegrenzten Fördergebiets.

Der Verfügungsfonds ist ein wichtiges Instrument der Städtebauförderung, mit dem die Stadt Mittweida Maßnahmen und Aktionen, die sich positiv auf die Innenstadt auswirken, finanziell unterstützt. Ziel der geförderten Projekte ist die Stärkung und Belebung des Stadtzentrums. Mit Hilfe des Verfügungsfonds können private Initiativen, die der Innenstadtentwicklung dienen, mit 50 % Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und der Stadt Mittweida gefördert werden.

Mit dem Verfügungsfonds werden private Akteure motiviert, ihre Ideen zur Förderung der Innenstadt direkt und unbürokratisch umzusetzen.

Um gefördert zu werden, müssen die Projekte den Zielen der Innenstadtentwicklung dienen und damit eine Verbesserung für das Quartier. Zudem muss die Maßnahme innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Die Förderung eines beantragten Projektes wird von einer Lenkungsgruppe beschlossen.

Das Geschäftsstraßenmanagement unterstützt Sie bei Ihren Ideen, berät Sie hinsichtlich der Förderfähigkeit und hilft beim Ausfüllen des Antrags. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Jeder private Euro wird durch die Förderung verdoppelt!
 

Alle Ideen und Aktionen, die zur Standortaufwertung und strukturellen Verbesserung der Projektgebiete beitragen, können unterstützt werden. Gefördert werden Maßnahmen und Projekte mit nachweisbarem Nutzen für das Sanierungsgebiet. D.h. die geförderten Projekte dürfen nicht Einzelinteressen dienen, sondern müssen einen Nutzen für das Stadtzentrum bringen.

Förderfähige Maßnahmen:

Investive Maßnahmen, die aufgrund ihrer Charakteristik oder ihres Umfangs einen längerfristigen Nutzen im Fördergebiet stiften. Sie zielen darauf, ein städtisches Quartier mit kleineren in sich abgeschlossenen Maßnahmen weiter aufzuwerten und zu profilieren. So sind z.B. folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Bepflanzung/Begrünung,
  • Ausstattungsgegenstände öffentlicher Raum (Sitzgelegenheiten, Fahrradständer, Abfallbehälter, Hinweisschilder, Wegweiser),
  • Spielgeräte,
  • Kunst im öffentlichen Raum,
  • Werbeanlagen an Gebäuden,
  • Beleuchtung (auch saisonal, z. B. Weihnachtsbeleuchtung),
  • Verschönerungsarbeiten an bestehenden Gebäuden (Malerarbeiten),
  • Maßnahmen, die der Zwischennutzung von Brach-/ Freiflächen oder Gebäuden dienen,
  • Anschaffung von Arbeitsgeräten für bürgerschaftliches Engagement,

Investitionsvorbereitend und –begleitende Maßnahmen sind Maßnahmen dann, wenn sie im Zusammenhang mit (ggf. auch späteren) Investitionen stehen. Es ist dabei keine Voraussetzung, dass die (späteren) Investitionen mit Finanzhilfen aus den Programmen ganz oder anteilig finanziert werden.

  • Wettbewerbe,
  • Gutachten,
  • Planerhonorar,
  • Baustellenmanagement,
  • Bürgerbeteiligung,
  • Öffentlichkeitsarbeit,

Nichtinvestive Maßnahmen sind alle sonstigen Maßnahmen, Projekte und Aktionen, die keine Investition im oben beschriebenen Sinne darstellen. Diese Maßnahmen müssen von den lokalen Akteuren für die Gebietsentwicklung als unterstützend angesehen und vom lokalen Gremium zur Umsetzung im Fördergebiet ausgewählt werden.

  • erstmalige Teilnahme an Messen (Ausgaben für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes,
  • Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater (keine laufenden Kosten),
  • Durchführung von vorbereitenden Studien (z. B. Marketingkonzepte),
  • Gemeinsame Internetportale, Newsletter von Gebietsakteuren und Stadtteilzeitungen, soweit diese nicht im Rahmen der investitionsvorbereitenden Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt werden können,
  • Gründerunterstützung in der Vorgründungsphase,
  • Stadt(-teil)marketing und Werbung,
  • Unterstützung von speziellen Events und Aktivitäten (Stadtteilfest, Kultur-, Freizeit-, Bildungsangebote), soweit diese nicht als Investition anerkannt werden können,
  • Leerstandsmanagement.

Nicht förderfähige Maßnahmen:
Nicht aus dem Verfügungsfonds finanzierbar sind:

  • Geldbeschaffungskosten und Zinsen,
  • Erwerb von Grundstücken,
  • erstattungsfähige Mehrwertsteuer,
  • Pauschalen und Rechnungslegungen auf der Grundlage von Pauschalangeboten,
  • Skonti (auch wenn diese nicht in Anspruch genommen werden),
  • laufende Personalkosten,
  • Maßnahmen, die nicht den Programm- und Fördergebietszielen entsprechen,
  • Maßnahmen außerhalb des Fördergebietes,
  • Maßnahmen, die kommunale Pflichtaufgaben berühren,
  • wiederkehrende, im kommunalen Haushalt regelmäßig eingestellte freiwillige Leistungen der Gemeinde, es sei denn, das lokale Gremium entscheidet sich im Ausnahmefall explizit für eine Beteiligung aus dem Verfügungsfonds,
  • Maßnahmen, die eigentums- / mietrechtliche Verpflichtungen berühren,
  • Maßnahmen oder Finanzierungskonstrukte, die auf eine Vorteilsnahme einzelner privater Akteure angelegt sind,
  • bereits geförderte Maßnahmen, Güter, Leistungen (Ausschluss Doppelförderung),
  • es werden keine Folgekosten der Maßnahmen übernommen.

Über die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds entscheidet der Fondsbeirat in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung Mittweida. Das Vergabegremium setzt sich aus Vertretern von Stadtverwaltung, Wirtschaft, Privaten und Verbänden zusammen. Die Mitglieder des Vergabebeirats kommen regelmäßig zusammen und beraten über die eingegangenen Anträge.

Eine Doppelförderung der Maßnahmen ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Verwaltung des Fonds mit einer ebenso unbürokratischen Bewilligung und Vergabe der Mittel.
 

Nutzen Sie bitte hierfür das Antragsformular. Hier können Sie die wichtigsten Informationen unterbringen, um dem Vergabebeirat einen Eindruck von Art und Umfang Ihres Projektes zu vermitteln. Es kommt besonders darauf an, den Nutzen Ihres Projektes für die Projektgebiete herauszuarbeiten.

Ein Kosten- und Finanzierungsplan mit den geschätzten Gesamtkosten und deren Finanzierung ist beizulegen. Der Antrag ist vor dem Beginn Ihres Projektes zu stellen.

Der Antrag kann während der Öffnungszeit (Donnerstag 10-14 Uhr) Im Projektbüro in der Rochlitzer Straße 31 oder im Rathaus (Sachgebiet Referat Zentrale Dienste) abgegebenn werden.

Per Post senden Sie bitte den Antrag an:

Stadtverwaltung Mittweida
Referat Zentrale Dienste
Markt 32
09648 Mittweida

Wenn die Lenkungsgruppe, Ihren Antrag positiv votiert, erhalten Sie vorab eine schriftliche Mitteilung mit der Höhe der bewilligten Kosten und den eventuellen Auflagen oder Wünschen an das Projekt. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Projektes ist es Ihre Pflicht, die Öffentlichkeit einzubeziehen und auf die Förderung durch den Verfügungsfonds des im Rahmen des EFRE-Programms hinzuweisen. Erst nachdem die Einzahlung der privaten Mittel durch den Projektträger auf ein Konto bei der Stadt eingegangen ist, erfolgt die Auszahlung der Mittel aus dem Verfügungsfonds und die Begleichung der projektbezogenen Rechnungen durch die Stadt.

Nach Abschluss der Maßnahme sollen weitere Nachweise (Fotos vom Projekt, Presseartikel, sonst. Projektunterlagen wie Flyer etc.) durch den Projektträger beim Zentrenmanagement eingereicht werden.

STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER DER LENKUNGSGRUPPE

Die Lenkungsgruppe wurde vom Stadtrat Mittweida gewählt und dazu ermächtigt, Rückmeldungen und Projektvorschläge der Bürger und Unternehmen, die das Geschäftsstraßen- und Leerstandsmanagement erhalten hat, zu bewerten und über deren Umsetzung zu entscheiden.

Mitglieder der Lenkungsgruppe:

  • Jens Grundmann, Gewerbetreibender im Fördergebiet
  • Patricia Otto, Gewerbetreibender im Fördergebiet
  • Steffen Kandler, Gewerbetreibender im Fördergebiet
  • Franziska Flack, Gewerbetreibende im Fördergebiet
  • Prof. Mario Geißler, Stadtrat
  • Jürgen Kitzing, Stadtrat
  • Sebastian Killisch, Stadtverwaltung
  • Rico Ulbricht, Stadtverwaltung
  • Anke Otto, WGS GmbH (nicht stimmberechtigt)

Online Service

Rico Ulbricht

Rochlitzer Str. 3
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03727 967 219
rico.ulbricht(at)mittweida.de