× SCHLIEßEN

ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9:00 - 11:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
   

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
× SCHLIEßEN

BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM
  • WILLKOMMEN IN MITTWEIDA!
  • HOCHSCHULSTADT IN MITTELSACHSEN

Ausschreibung zur Neubesetzung des Ehrenamtes als Friedensrichter/in und als stellvertretende/r Friedensrichter/in für die Schiedsstelle Mittweida

Wer sich für das Ehrenamt interessiert, kann sich noch bis zum 20. Oktober bei der Stadtverwaltung Mittweida bewerben.

Bild: www.pixabay.com (made by un-perfekt)

Die Stadt Mittweida sucht Bürgerinnen und Bürger, die zum 2. Februar 2026 das Ehrenamt einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters sowie einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters als Stellvertreter auf der Grundlage des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) übernehmen möchten.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden durch einen ehrenamtlich tätigen Friedensrichter bzw. einer Friedensrichterin (im Folgenden vereinfacht Friedensrichter) wahrgenommen. Das Verfahren vor der Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.

Der Friedensrichter bzw. der stellvertretende Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Friedensrichter bzw. stellvertretender Friedensrichter kann gemäß § 4 Abs. 2 SächsSchiedsGütStG  nicht sein, wer

  • als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
  • die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  • das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.

Friedensrichter bzw. stellvertretender Friedensrichter kann gemäß § 4 Abs. 3 SächsSchiedsGütStG ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Friedensrichter bzw. stellvertretender Friedensrichter soll nicht sein, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
  • nicht in der Stadt Mittweida wohnt;
  • gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
  • für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.

Der Friedensrichter bzw. der stellvertretende Friedensrichter hat schriftlich zu erklären, dass die oben aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.

Die Wahl des Friedensrichters sowie des stellvertretenden Friedensrichters erfolgt für die Dauer von 5 Jahren durch den Stadtrat der Stadt Mittweida und bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes Hainichen.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhält der Friedensrichter eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €, der stellvertretende Friedensrichter 15,00 €.

Über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden Seminare zur Aus- und Weiterbildung angeboten.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Friedensrichter bzw. stellvertretenden Friedensrichters haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 20. Oktober 2025 bei der Stadtverwaltung Mittweida, Referat Zentrale Dienste, Markt 32, 09648 Mittweida.

Anträge/Formulare

Einwohnermeldestelle

Verkehr, Sondernutzung und Veranstaltungen

Parkerleichterung

Bau

Die Stadt Mittweida ist keine Bauaufsichtsbehörde!
Das heißt: Bauanträge, Voranfragen, u.ä. sind bitte ausschließlich beim Landkreis Mittelsachsen als zuständige Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Wohnen

Serviceleistungen Tiefbau

Ordnungsamt

Schule

Gewerbe

Standesamt

Sonstiges

 Der Wetterlage entprechend können die Öffnungszeiten angepasst werden.

Wassertemperatur

Heutige Öffnungszeit

Stand der Angaben

 

20,5 °C

8.00 bis 19.00 Uhr

21.09.2025

Bis 30 Minuten vor Badschließung gewähren wir den Eintritt ins Badgelände.
Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen einen angenehmen & sonnigen Aufenthalt.

Freibad Mittweida