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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Familienpass des Freistaats Sachsen

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden:

Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zum Familienpass

 

Voraussetzungen

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
  • Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
 

Beantragung

Der Familienpass wird im Bürger- und Gästebüro ausgestellt.

Der Familienpass ist einkommensunabhängig und wird kostenfrei ausgestellt.

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.

Sozialpass

Für Mittweidaer Einwohnerinnen und Einwohner, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, wird auf Antrag ein Sozialpass ausgestellt. Die Grenze wird jährlich vom Landratsamt Mittelsachsen festgelegt.
 

Der Sozialpass berechtigt zur Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen. Folgende Einrichtungen in Mittweida gewähren bei Vorlage des Sozialpasses und des Personaldokumentes eine Ermäßigung: z. B. Stadtbibliothek Mittweida, Museum "Alte Pfarrhäuser", Freibad Mittweida Der Sozialpass gilt im gesamten Landkreis Mittelsachsen.

 

Voraussetzungen

Die Anspruchsberechtigung für den Sozialpass ist gegeben, wenn

  • Leistungen nach dem SGB II (Leistungen vom Jobcenter) oder
  • Leistungen nach dem SGB XII, 3. Kapitel (Sozialhilfe) oder
  • Leistungen nach dem SGB XII, 4. Kapitel (Grundsicherung) oder
  • Leistungen nach § 3 AsylbLG bezogen oder
  • das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze nach SGB XII § 85 liegt

 

Beantragung

Der Sozialpass wird im Bürger- und Gästebüro ausgestellt.

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den Leistungsbescheid oder andere Nachweise für die Ermittlung der Einkommensgrenze vorlegen.

Der Sozialpass ist bis zu 12 Monate gültig und kann bei Fortbestehen der wirtschaftlichen Lage auf Antrag verlängert werden. Bei Beantragung fallen keine Kosten an.

Kontakt

Bürger- und Gästebüro

Markt 32, Rathaus 1
03727 967 0
03727 967 188
buerger-gaestebuero(at)mittweida.de