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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
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Altmittweida

Die Gemeinde Altmittweida grenzt im Norden direkt an Mittweida.

Mittweida und Altmittweida hatten im Mittelalter über viele Jahre hinweg eine gemeinsame Geschichte. Als nach 1156 das Dorf Mittweida gegründet wurde, umfasste es Flächen der heutigen Stadt Mittweida und des Dorfes Altmittweida. In der späteren Entwicklung entstanden dann daraus zwei selbständige Orte, die Stadt Mittweida und das Dorf Altmittweida.

Heute ist Altmittweida Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida und besitzt Eigenständigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Altmittweida.

Verwaltungsgemeinschaft Mittweida/Altmittweida

  • Bildung: Ende September 1999
  • Mitgliedsgemeinden: Mittweida (erfüllende Gemeinde), Altmittweida
  • Gesetzliche Grundlage: Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit vom 25. Juni 1999 i. V. mit dem Kommunalrechtsänderungsgesetz vom 4. Oktober 1996 Artikel 3 und mit dem Gesetz zur Ordnung der Rechtsverhältnisse der Verwaltungsverbände, Verwaltungs­gemeinschaften und Zweckverbände im Freistaat Sachsen vom 11. Dezember 1997, Gemeindegebiets­reformgesetz Chemnitz-Erzgebirge vom 28. Oktober 1998
  • Durch das Gemeindegebietsreformgesetz vom 28. Oktober 1998 ist verfügt worden, dass die Stadt Mittweida mit der Gemeinde Altmittweida eine Verwaltungsgemeinschaft zu bilden hat. Die Selbständigkeit der Gemeinde Altmittweida bleibt zwar weiter erhalten, schränkt aber durch die Änderungen des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit die Gemeindeverwaltung in der Gestalt ab dem 1. Januar 2002 ein, dass dann dort die Verwaltungsgeschäfte von der erfüllenden Gemeinde übernommen wurden. Auch wurde zu diesem Zeitpunkt das Verwaltungspersonal der jetzigen Gemeinde Altmittweida in die Stadt Mittweida integriert.
  • Die Verwaltungsgemeinschaft dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft unter Aufrechterhaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Mitgliedsgemeinde. Die Stadt Mittweida wirkt als "erfüllende Gemeinde". Die abgeschlossene Gemeinschaftsvereinbarung umfasst alle für die Verwaltungsgemeinschaft zu regelnden Angelegenheiten, wobei die "erfüllende Gemeinde" auf Grund ihrer Leistungskraft und Ausstattung Versorgungsfunktionen für die Mitgliedsgemeinde mit folgenden Verwaltungsdienstleistungen nach § 7 SächsKomZG wahrnimmt:
     
    • alle Weisungsaufgaben, u. a. Meldebehörde, Standesamt, Wahlen, Vollzug der Gewerbeordnung,
    • Aufgaben der OrtspolizeibehördeAufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung
  • Desweiteren führt sie ab 1. Januar 2002 nach § 8 SächsKomZG als "Dienstleistungsorgan" die Aufgabenerledigung:
     
    • Vorbereitung und Vollzug der Beschlüsse der Mitgliedsgemeinde
    • die Besorgung der Geschäfte der laufenden Verwaltung
    • die Vertretung der Mitgliedsgemeinde in gerichtlichen Verfahren und förmliche Verwaltungsverfahren aus.
  • Organe der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida sind:
     
    • Gemeinschaftsausschuss als Hauptorgan
    • Gemeinschaftsvorsitzender (Bürgermeister der "erfüllenden Gemeinde")

Kontakt

Stadtverwaltung Mittweida

Markt 32
03727 967 0
03727 967 180
stadtverwaltung(at)mittweida.de

Ansprechpartner(-in)

Gemeindeverwaltung Altmittweida
Hauptstraße 92
09648 Altmittweida
Tel. u. Fax: 03727 28 47
E-Mail: info(at)gemeinde-altmittweida.de

 

Öffnungszeiten
Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr