Eine durchgängige Schullandschaft ist für eine Kleinstadt wie Mittweida einzigartig. Im Ort befinden sich zwei Grundschulen, eine Oberschule, ein Gymnasium, ein Berufliches Schulzentrum sowie eine Hochschule.
Der Zeitpunkt der Schulanmeldungen wird öffentlich bekannt gegeben.
Information zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025
Angemeldet werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli bis 30. September des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. (§ 27 SchulG vom 16. Juli 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 12. Dezember 2008, GVBl. S. 866).
Die Kinder müssen nicht vorgestellt werden. Zurückgestellte Kinder vom Vorjahr müssen erneut angemeldet werden. Die Schulanmeldung erfolgt im Rathaus für die laut Schulbezirken festgelegte Grundschule.
Bei der Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes unbedingt erforderlich.
Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben.
Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden.
Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen - SOGS) Vom 1. August 2010.