Termine für des Bürgerbüro können vereinbart werden!
Tel.: 9670 oder einwohnermeldestelle(at)mittweida.de
Schließung des Bürgerbüros wegen umfangreicher Software-Umstellung vom 13.10. - 19.10.2023
Das Bürgerbüro der Stadt Mittweida bekommt eine neue, modernisierte Software für das Pass- und Meldewesen. Diese Umstellung erfordert umfangreiche Installationsarbeiten sowie Schulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Daher muss das Bürgerbüro vom 13. Oktober bis einschließlich 19. Oktober 2023 geschlossen bleiben.
Sämtliche Angelegenheiten des Einwohnermeldewesens können in dieser Zeit nicht erledigt werden. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Bürger, ihre notwendigen Verwaltungswege frühzeitig zu planen und zu erledigen. Das gilt beispielsweise für Ausweisdokumente, die für Reisen benötigt werden.
Während der Schließung können Sie über unsere Webseite www.mittweida.de oder telefonisch unter 03727/9670 einen Termin vereinbaren. In den ersten Tagen nach der Software-Umstellung kann es noch zu Einschränkungen und einer längeren Bearbeitungsdauer kommen. Zeitlich planbare Besuche sollten daher ab November stattfinden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Informationen zum neuen Personalausweis.
Beantragung
Beantragung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises persönlich mit:
Amtshandlung | Gebühr |
Personalausweis ab 24 Jahren bis 24 Jahren | 37,00 EUR 22,80 EUR |
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit | doppelte Gebühr |
Beantragung bei unzuständiger Behörde | zusätzlich 13,00 EUR |
Änderung der Anschrift | gebührenfrei |
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalauweises | gebührenfrei |
Nachträgliche Änderung der PIN | gebührenfrei |
Entsperren der eID-Fkt. | gebührenfrei |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
Gleichzeitige Beantragung eines vorl. Personalausweises und eines Personalausweises ab 24 Jahren bis 24 Jahren | 47,00 EUR 32,80 EUR |
Gültigkeitsdauer:
Befreiung von der Ausweispflicht:
Unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Vorherige Absprache mit Einwohnermeldestelle empfohlen.
Gebühr: 10,00 EUR
Auf der Grundlage des Gesetzes über Reisepässe (PassG) besteht Passpflicht für Deutsche, die außerhalb der EU verreisen.
Beantragung
Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses persönlich mit:
Amtshandlung | Gebühr |
Reisepass (32 Seiten) ab 24 Jahren bis 24 Jahren |
|
Reisepass (48 Seiten) ab 24 Jahren bis 24 Jahren | 82,00 EUR 59,50 EUR |
Expresspass ab 24 Jahren bis 24 Jahren | 92,00 EUR 69,50 EUR |
Expresspass 48 Seiten ab 24 Jahren bis 24 Jahren | 114,00 EUR 91,50 EUR |
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit | doppelte Gebühr |
Beantragung bei unzuständiger Behörde | doppelte Gebühr |
Änderung des Wohnortes | gebührenfrei |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 EUR |
Zweitpass | entsprechend der Gebühren der Erstpässe |
Gültigkeitsdauer:
Mögliche Dokumente
Kinderreisepass
(bis zum 12. Lebensjahr, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
Gültigkeit: 1 Jahr, max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Gebühr: 13,00 € (Verlängerung 6,00 €)
Aushändigung: sofort
Personalausweis
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr: 22,80 € (bis 24 Jahre)
Bearbeitungszeit: max. 4 Wochen
EU-Reisepass
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten
Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr: 37,50 € (bis 24 Jahre)
Bearbeitungszeit: max. 6 Wochen
Vorläufiger Reisepass, Vorläufiger Personalausweis
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten) Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen
Gültigkeit: max. 1 Jahr Vorläufiger Reisepass, 3 Monate Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 26,00 €, 10,00 € bei Vorläufigen Personalausweis
Aushändigung: sofort
Gesetzliche Grundlagen: PassG, PassVwV, PassV, PAuswG, PAuswV, SächsPersPassG, mit Stand 01.01.2021
Beantragung
Beide Eltern besitzen Sorgerecht und sind verheiratet
Nur ein Elternteil besitzt Sorgerecht
Unverheiratete Sorgeberechtigte mit gemeinsamen Sorgerecht
Weitere Informationen zu erforderlichen Dokumenten erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.