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ÖFFNUNGSZEITEN

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Ausweise beantragen

Termine für des Bürgerbüro können vereinbart werden!
Tel.: 9670 oder einwohnermeldestelle(at)mittweida.de

„Achtung: Das Bürgerbüro ist vom 13.10. - 19.10.2023 geschlossen!“

Schließung des Bürgerbüros wegen umfangreicher Software-Umstellung vom 13.10. - 19.10.2023

Das Bürgerbüro der Stadt Mittweida bekommt eine neue, modernisierte Software für das Pass- und Meldewesen. Diese Umstellung erfordert umfangreiche Installationsarbeiten sowie Schulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Daher muss das Bürgerbüro vom 13. Oktober bis einschließlich 19. Oktober 2023 geschlossen bleiben.

Sämtliche Angelegenheiten des Einwohnermeldewesens können in dieser Zeit nicht erledigt werden. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Bürger, ihre notwendigen Verwaltungswege frühzeitig zu planen und zu erledigen. Das gilt beispielsweise für Ausweisdokumente, die für Reisen benötigt werden.

Während der Schließung können Sie über unsere Webseite www.mittweida.de oder telefonisch unter 03727/9670 einen Termin vereinbaren. In den ersten Tagen nach der Software-Umstellung kann es noch zu Einschränkungen und einer längeren Bearbeitungsdauer kommen. Zeitlich planbare Besuche sollten daher ab November stattfinden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Informationen zum neuen Personalausweis.

Beantragung
Beantragung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises persönlich mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Bearbeitungsdauer bis zu 6 Wochen
  • Jugendliche dürfen ihren Personalausweis 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres bereits ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters beantragen
  • Personen unter dieser Altersgrenze: siehe „Dokumente für Kinder“
AmtshandlungGebühr
Personalausweis
ab 24 Jahren
bis 24 Jahren

37,00 EUR
22,80 EUR
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeitdoppelte Gebühr
Beantragung bei unzuständiger Behördezusätzlich 13,00 EUR
Änderung der Anschriftgebührenfrei
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalauweisesgebührenfrei
Nachträgliche Änderung der PINgebührenfrei
Entsperren der eID-Fkt.gebührenfrei
Vorläufiger Personalausweis10,00 EUR
Gleichzeitige Beantragung eines vorl. Personalausweises und
eines Personalausweises
ab 24 Jahren
bis 24 Jahren

47,00 EUR
32,80 EUR
  • Bei der Beantragung der Dokumente ist die Gebühr sofort zu entrichten, EC-Kartenzahlung ist möglich.
  • Änderung bei Wohnort- bzw. Wohnungswechsel möglich.
  • Bei Änderung des Namens muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
  • Vorläufige Personalausweise werden sofort ausgehändigt.

Gültigkeitsdauer:

  • Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 6 Jahre
  • Bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • Eine Veränderung der Gültigkeitsdauer ist in keinem Fall möglich
  • Vorläufiger Personalausweis 3 Monate

Befreiung von der Ausweispflicht:

Unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Vorherige Absprache mit Einwohnermeldestelle empfohlen.
Gebühr: 10,00 EUR

Auf der Grundlage des Gesetzes über Reisepässe (PassG) besteht Passpflicht für Deutsche, die außerhalb der EU verreisen.

Beantragung

Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses persönlich mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Chip
  • Bearbeitungsdauer 6 - 8 Wochen
  • Minderjährige: siehe „Dokumente für Kinder“
AmtshandlungGebühr
Reisepass (32 Seiten)
ab 24 Jahren
bis 24 Jahren


60,00 EUR
37,50 EUR

Reisepass (48 Seiten)
ab 24 Jahren
bis 24 Jahren

82,00 EUR
59,50 EUR
Expresspass
ab 24 Jahren
bis 24 Jahren

92,00 EUR
69,50 EUR
Expresspass 48 Seiten
ab 24 Jahren
bis 24 Jahren

114,00 EUR
91,50 EUR
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeitdoppelte Gebühr
Beantragung bei unzuständiger Behördedoppelte Gebühr

Änderung des Wohnortes

gebührenfrei
Vorläufiger Reisepass26,00 EUR

Zweitpass

entsprechend der Gebühren der Erstpässe
  • Expresspässe liegen innerhalb von 3 Werktagen nach der Antragsstellung zur Abholung bereit 
  • Bei der Beantragung der Dokumente ist die Gebühr sofort zu entrichten, EC-Kartenzahlung ist möglich.
  • Änderung bei Wohnortwechsel begrenzt möglich.
  • Bei Änderung des Namens muss neuer Reisepass beantragt werden.
  • Vorläufige Reisepässe werden unter bestimmten Voraussetzungen sofort ausgehändigt.
  • Zweitpässe nur mit Nachweis der Notwendigkeit möglich.

Gültigkeitsdauer:

  • Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 6 Jahre
  • Bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass bis zu einem Jahr
  • Zweitpass 6 Jahre
  • Eine Verlängerung der Gültigkeit ist in keinem Fall möglich

Mögliche Dokumente

Kinderreisepass
(bis zum 12. Lebensjahr, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
Gültigkeit: 1 Jahr, max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Gebühr: 13,00 € (Verlängerung 6,00 €)
Aushändigung: sofort

Personalausweis
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr:  22,80 € (bis 24 Jahre)
Bearbeitungszeit: max. 4 Wochen

EU-Reisepass
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten
Gültigkeit: 6 Jahre 
Gebühr:  37,50 € (bis 24 Jahre)
Bearbeitungszeit: max. 6 Wochen

Vorläufiger Reisepass, Vorläufiger Personalausweis
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten) Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen
Gültigkeit: max. 1 Jahr Vorläufiger Reisepass, 3 Monate Vorläufiger Personalausweis
Gebühr:  26,00 €, 10,00 € bei Vorläufigen Personalausweis
Aushändigung: sofort

Gesetzliche Grundlagen: PassG, PassVwV, PassV, PAuswG, PAuswV, SächsPersPassG, mit Stand 01.01.2021

Beantragung

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Persönliches Erscheinen des Kindes mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter
  • Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das 10. Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
  • Sorgerechtsnachweis/Vollmacht entsprechend nachfolgender Übersicht

Beide Eltern besitzen Sorgerecht und sind verheiratet

  • Vorsprache beider Elternteile mit Vorlage der Personalausweise oder Reisepässe möglich
  • Vorsprache nur eines Elternteils mit Vorlage einer Vollmacht 
  • Kopie des Personalausweises des nichtanwesenden Elternteils

Nur ein Elternteil besitzt Sorgerecht

  • Vorlage einer Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgefüllt vom Jugendamt des Geburtsortes

Unverheiratete Sorgeberechtigte mit gemeinsamen Sorgerecht

  • Urkunde über die Sorgeerklärung für das Kind 
  • Vorsprache nur eines Elternteils mit Vorlage einer Vollmacht 
  • Kopie des Personalausweises des nichtanwesenden Elternteils

 

Passbildschablone Kinder

Passbildschablone Erwachsene

Weitere Informationen zu erforderlichen Dokumenten erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.