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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Ausweise beantragen

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personalausweise können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er für die Dauer von sechs Jahren, ab Vollendung des 24. Lebensjahres für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise ins Ausland, welche Dokumente für Ihre Einreise notwendig sind und welche Mindestgültigkeitsdauer Ihre Dokumente aufweisen müssen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Bitte beachten: Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Mittweida ist nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mittweida, Altmittweida oder Kriebstein haben.

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate, Maße: 3,5 x 4,5 cm, Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung)

Gebühren:

  • für Personen ab 24 Jahren: 37,00 €
  • für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Online Ausweisfunktion aktivieren, entsperren oder PIN neu setzen: kostenfrei

Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.

Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung: Girocard, Kreditkarte, Bar.

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Personalausweis in der Regel ca. drei Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin und ist abhängig vom jeweiligen Bestellaufkommen.

Abholung des Personalausweises

Ihr Personalausweis ist zur Abholung bereit, wenn Sie den PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion erhalten haben. Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt den alten Personalausweis mit. Können Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen, haben Sie die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Dieser Vertreter benötigt neben der unterschriebenen Vollmacht seinen Personalausweis oder Reisepass. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten ist nur möglich, wenn zuvor der PIN-Brief erfolgreich zugestellt wurde.

Befreiung von der Ausweispflicht:

Die Ausweispflicht erstreckt sich auf Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die zuständige Personalausweisbehörde kann auf Antrag Personen von der Ausweispflicht befreien.

Voraussetzung:

Es ist keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben möglich, weil:

  • Sie sind dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder
  • einer ähnlichen Einrichtung oder
  • für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt oder
  • Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.

Erforderliche Unterlagen:

  • alle abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der betreffenden Person
  • Nachweis Pflegegrad oder ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung über die dauernde Unterbringung in einem Pflegeheim
  • bei Betreuungen: Betreuerausweis sowie Personalausweis oder Reisepass des Betreuers
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

Gebühr: 10,00 EUR

Weitere Informationen

Broschüre: Ihr Personalausweis – sicher, einfach, digital
Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis

Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Bundesministerium des Innern - Informationen über Pässe und Ausweise
Reiseinformationen, Auswärtiges Amt

Ob Sie für eine Reise ins Ausland einen Reisepass benötigen, hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Sie sollten sich daher rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie brauchen und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen. Informationen dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Die Gültigkeit des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.

Bitte beachten: Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Die Antragstellung im Bürgerbüro der Stadt Mittweida ist nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mittweida, Altmittweida oder Kriebstein haben.

Erforderliche Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate, Maße: 3,5 x 4,5 cm, Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung)

Gebühren

  • für Personen ab 24 Jahren: 70,00 €
  • für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Expresspass: zusätzlich 32,00 €

Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.

Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung: Girocard, Kreditkarte, Bar.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Reisepass in der Regel zwischen ca. 4-8 Wochen. Bei Expressbestellung kann der Reisepass in der Regel nach 3-5 Werktagen abgeholt werden. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin und ist abhängig vom jeweiligen Bestellaufkommen.

Abholung des Reisepasses

Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt den alten Reisepass mit. Können Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen, haben Sie die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Dieser Vertreter benötigt neben der unterschriebenen Vollmacht seinen Personalausweis oder Reisepass.

Weitere Informationen

Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Bundesministerium des Innern - Informationen über Pässe und Ausweise

Reiseinformationen, Auswärtiges Amt

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Verlust von Ausweisdokumenten

Der Verlust von Personalausweisen und Reisepässen ist umgehend der Passbehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann. Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Dokumentes der Passbehörde mitzuteilen. Die eID-Funktion des Personalausweises kann vorab auch über den Sperrnotruf Tel. 116 116 gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.

Kinder jeden Alters benötigen auf Auslandsreisen ein eigenes Ausweisdokument. Personalausweise und Reisepässe können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie, sofern bereits ein Ausweisdokument ausgestellt wurde: Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist.

Kinderreisepass entfällt ab Januar 2024

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben noch bis zum Ablaufdatum gültig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen. Weiterführende Informationen zur Gesetzesänderung erhalten Sie unter folgendem Link: BMI - Reisepass - FAQ: Reisepass (bund.de)

Beantragung:

Bitte beachten: Das persönliche Erscheinen des Kindes mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter ist zwingend erforderlich.

  • ggf. bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate, Maße: 3,5 x 4,5 cm, Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburtsurkunde)
  • Zustimmungserklärung (Formular verlinken) mit Unterschrift des nicht anwesenden Sorgeberechtigten sowie dessen Ausweis- oder Passkopie
  • Sorgerechtsnachweis für nicht ehelich geborene Kinder: entweder Bescheinigung über die alleinige Sorge oder Urkunde über die gemeinsame Sorge vom Jugendamt