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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Ausweise beantragen

Informationen zum neuen Personalausweis.

Beantragung
Beantragung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises persönlich mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Bearbeitungsdauer bis zu 6 Wochen
  • Jugendliche dürfen ihren Personalausweis 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres bereits ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters beantragen
  • Personen unter dieser Altersgrenze: siehe „Dokumente für Kinder“
AmtshandlungGebühr
Personalausweis
ab 24 Jahren
bis 24 Jahren

37,00 EUR
22,80 EUR
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeitdoppelte Gebühr
Beantragung bei unzuständiger Behördezusätzlich 13,00 EUR
Änderung der Anschriftgebührenfrei
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalauweisesgebührenfrei
Nachträgliche Änderung der PINgebührenfrei
Entsperren der eID-Fkt.gebührenfrei
Vorläufiger Personalausweis10,00 EUR
Gleichzeitige Beantragung eines vorl. Personalausweises und
eines Personalausweises
ab 24 Jahren
bis 24 Jahren

47,00 EUR
32,80 EUR
  • Bei der Beantragung der Dokumente ist die Gebühr sofort zu entrichten, EC-Kartenzahlung ist möglich.
  • Änderung bei Wohnort- bzw. Wohnungswechsel möglich.
  • Bei Änderung des Namens muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
  • Vorläufige Personalausweise werden sofort ausgehändigt.

Gültigkeitsdauer:

  • Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 6 Jahre
  • Bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • Eine Veränderung der Gültigkeitsdauer ist in keinem Fall möglich
  • Vorläufiger Personalausweis 3 Monate

Befreiung von der Ausweispflicht:

Unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Vorherige Absprache mit Einwohnermeldestelle empfohlen.
Gebühr: 10,00 EUR

Auf der Grundlage des Gesetzes über Reisepässe (PassG) besteht Passpflicht für Deutsche, die außerhalb der EU verreisen.

Beantragung

Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses persönlich mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Chip
  • Bearbeitungsdauer 6 - 8 Wochen
  • Minderjährige: siehe „Dokumente für Kinder“

Leistung

Zusätzliche Kosten

Personen ab
24 Jahren
Summe

Personen unter
24 Jahren
Summe

Reisepass (internationaler Standard)

---

70,00 Euro

37,50 Euro

Reisepass im Express-Bestellverfahren

32,00 Euro

102,00 Euro

69,50 Euro

Reisepass mit 48 Seiten

22,00 Euro

92,00 Euro

59,50 Euro

Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

22,00 Euro plus 32,00 Euro

124,00 Euro

91,50 Euro

Vorläufiger Reisepass

---

26,00 Euro

26,00 Euro

  • Expresspässe liegen innerhalb von 3 Werktagen nach der Antragsstellung zur Abholung bereit 
  • Bei der Beantragung der Dokumente ist die Gebühr sofort zu entrichten, EC-Kartenzahlung ist möglich.
  • Änderung bei Wohnortwechsel begrenzt möglich.
  • Bei Änderung des Namens muss neuer Reisepass beantragt werden.
  • Vorläufige Reisepässe werden unter bestimmten Voraussetzungen sofort ausgehändigt.
  • Zweitpässe nur mit Nachweis der Notwendigkeit möglich.

Gültigkeitsdauer:

  • Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 6 Jahre
  • Bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre
  • Vorläufiger Reisepass bis zu einem Jahr
  • Zweitpass 6 Jahre
  • Eine Verlängerung der Gültigkeit ist in keinem Fall möglich

Kinderreisepass entfällt ab Januar 2024

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben noch bis zum Ablaufdatum gültig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen.
Weiterführende Informationen zur Gesetzesänderung erhalten Sie unter folgendem Link: BMI - Reisepass - FAQ: Reisepass (bund.de)

Ihr Einwohnermeldeamt Mittweida

Mögliche Dokumente

Personalausweis
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr:  22,80 € (bis 24 Jahre)
Bearbeitungszeit: max. 3 Wochen

EU-Reisepass
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten
Gültigkeit: 6 Jahre 
Gebühr:  37,50 € (bis 24 Jahre)
Bearbeitungszeit: max. 6 Wochen

Vorläufiger Reisepass, Vorläufiger Personalausweis
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten) Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen
Gültigkeit: max. 1 Jahr Vorläufiger Reisepass, 3 Monate Vorläufiger Personalausweis
Gebühr:  26,00 €, 10,00 € bei Vorläufigen Personalausweis
Aushändigung: sofort

Gesetzliche Grundlagen: PassG, PassVwV, PassV, PAuswG, PAuswV, SächsPersPassG, mit Stand 01.01.2021

Beantragung

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Persönliches Erscheinen des Kindes mit mindestens einem gesetzlichen Vertreter
  • Die Unterschrift durch das Kind ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das 10. Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
  • Sorgerechtsnachweis/Vollmacht entsprechend nachfolgender Übersicht

Beide Eltern besitzen Sorgerecht und sind verheiratet

  • Vorsprache beider Elternteile mit Vorlage der Personalausweise oder Reisepässe möglich
  • Vorsprache nur eines Elternteils mit Vorlage einer Vollmacht 
  • Kopie des Personalausweises des nichtanwesenden Elternteils

Nur ein Elternteil besitzt Sorgerecht

  • Vorlage einer Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgefüllt vom Jugendamt des Geburtsortes

Unverheiratete Sorgeberechtigte mit gemeinsamen Sorgerecht

  • Urkunde über die Sorgeerklärung für das Kind 
  • Vorsprache nur eines Elternteils mit Vorlage einer Vollmacht 
  • Kopie des Personalausweises des nichtanwesenden Elternteils

 

Passbildschablone Kinder

Passbildschablone Erwachsene

Weitere Informationen zu erforderlichen Dokumenten erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.