Informationen zum neuen Personalausweis.
Beantragung
Beantragung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises persönlich mit:
Amtshandlung | Gebühr |
Personalausweis ab 24 Jahren bis 24 Jahren | 37,00 EUR 22,80 EUR |
Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit | doppelte Gebühr |
Beantragung bei unzuständiger Behörde | zusätzlich 13,00 EUR |
Änderung der Anschrift | gebührenfrei |
Änderung der PIN bei Aushändigung des Personalauweises | gebührenfrei |
Nachträgliche Änderung der PIN | gebührenfrei |
Entsperren der eID-Fkt. | gebührenfrei |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 EUR |
Gleichzeitige Beantragung eines vorl. Personalausweises und eines Personalausweises ab 24 Jahren bis 24 Jahren | 47,00 EUR 32,80 EUR |
Gültigkeitsdauer:
Befreiung von der Ausweispflicht:
Unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Vorherige Absprache mit Einwohnermeldestelle empfohlen.
Gebühr: 10,00 EUR
Auf der Grundlage des Gesetzes über Reisepässe (PassG) besteht Passpflicht für Deutsche, die außerhalb der EU verreisen.
Beantragung
Beantragung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses persönlich mit:
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen ab | Personen unter |
Reisepass (internationaler Standard) | --- | 70,00 Euro | 37,50 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 32,00 Euro | 102,00 Euro | 69,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 Euro | 92,00 Euro | 59,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 124,00 Euro | 91,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | --- | 26,00 Euro | 26,00 Euro |
Gültigkeitsdauer:
Kinderreisepass entfällt ab Januar 2024
Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich einen Kinderreisepass zu beantragen oder zu verlängern.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben noch bis zum Ablaufdatum gültig.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Reiseplanung unbedingt die Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen.
Weiterführende Informationen zur Gesetzesänderung erhalten Sie unter folgendem Link: BMI - Reisepass - FAQ: Reisepass (bund.de)
Ihr Einwohnermeldeamt Mittweida
Mögliche Dokumente
Personalausweis
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr: 22,80 € (bis 24 Jahre)
Bearbeitungszeit: max. 3 Wochen
EU-Reisepass
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten
Gültigkeit: 6 Jahre
Gebühr: 37,50 € (bis 24 Jahre)
Bearbeitungszeit: max. 6 Wochen
Vorläufiger Reisepass, Vorläufiger Personalausweis
(für Kinder jeden Alters, mit Einverständnis der Sorgeberechtigten) Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen
Gültigkeit: max. 1 Jahr Vorläufiger Reisepass, 3 Monate Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: 26,00 €, 10,00 € bei Vorläufigen Personalausweis
Aushändigung: sofort
Gesetzliche Grundlagen: PassG, PassVwV, PassV, PAuswG, PAuswV, SächsPersPassG, mit Stand 01.01.2021
Beantragung
Beide Eltern besitzen Sorgerecht und sind verheiratet
Nur ein Elternteil besitzt Sorgerecht
Unverheiratete Sorgeberechtigte mit gemeinsamen Sorgerecht
Weitere Informationen zu erforderlichen Dokumenten erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Termine für das Bürgerbüro können Sie auch gern online vereinbaren. Damit vermeiden Sie längere Wartezeiten. Online Terminvergabe.