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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Wirtschaftsförderung regional! – Gewerbetreibende aufgepasst:

Fördermittel für Kleinunternehmen (KU) im Rahmen "Integrierte Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020“

Im Rahmen des Förderprogrammes des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) auf der Grundlage der Richtlinie "Nachhaltige Stadtentwicklung" sind im Handlungsfeld Wirtschaft auch für Kleinunternehmen Fördermittel erhältlich. Es werden investive Maßnahmen gefördert, die zur Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit beitragen. Ziel der Förderung sind die Stärkung des Unternehmens, die Verbesserung der Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Förderung erhalten kann jedes Unternehmen, das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Jahresumsatz 10 Mio. Euro nicht übersteigt. Weiterhin muss das Unternehmen im Fördergebiet „Schwanenteich bis Goethehain“ ansässig sein bzw. die Betriebsstätte ins Fördergebiet verlegen, gefördert werden auch Existenzgründungen in das Gebiet. Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 40 %, wobei der Förderhöchstbetrag mit 50.000 EUR und der Mindestbetrag mit 2.000 EUR begrenzt ist. Grundlage für die Vergabe dieser Mittel ist die Förderrichtlinie der Stadt Mittweida über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen im Rahmen des EFRE-Programms.

Weitere Informationen finden Sie hier.

„Regionales Wachstum“ des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit

Viele Unternehmen können unterstützt werden, die bisher keinen Anspruch hatten. Kleine Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Einzelhandels, der Gastronomie sowie des Dienstleistungsbereiches mit einem vorwiegend regionalen Absatz erhalten einen nichtrückzahlbaren Investitionszuschuss von 30 %.

Voraussetzung ist, dass damit zum Beispiel das Angebot erweitert wird und Prozesse im Unternehmen optimiert werden. Investitionen im Rahmen von Unternehmensnachfolgen werden sogar mit 50 % bezuschusst. Unternehmen müssen mindestens 20.000 EUR investieren und können maximal 200.000 EUR erhalten. Das Programm ist bisher auf zwei Jahre begrenzt.

Die Anträge für das „Regionale Wachstum“ sind schriftlich unter der Verwendung der entsprechenden Antragsformulare bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Das Vorhaben darf erst gestartet werden, wenn von der SAB ein Zuwendungsbescheid oder eine schriftliche Genehmigung für einen vorfristigen Maßnahmenbeginn erteilt ist.

Kontakt:
Sächsische Aufbaubank | Katrin Gräfe | 0351 491 049 10 | katrin.graefe(at)sab.sachsen.de


„Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft 2019 erstmals auch Unternehmen und gibt Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in Dörfern und kleinen Städten im ländlichen Raum. Vor allem der ländliche Raum kämpft mit Abwanderung und Alterung. Zahlreiche Betriebe stehen vor einem Generationenwechsel und sind auf der Suche nach einem Nachfolger. Das Programm unterstützt erstmals auch Betriebsübernahmen und will dazu beitragen, Standorte im ländlichen Raum zu erhalten.

Dadurch wird ein nachhaltiger Effekt in der Anziehungskraft und Attraktivität der ländlichen Regionen erwartet. Unternehmen aus dem Bereich Gastronomie und Einzelhandel werden mit einem Pauschalbetrag von 27.000 EUR unterstützt, wenn im Rahmen einer Betriebsübernahme mindestens 60.000 EUR für den Kauf investiert werden. Grundvoraussetzung ist, dass das Unternehmen in einer Gemeinde oder einem Ortsteil mit weniger als 5.000 Einwohnern seinen Standort hat. Die Anträge können bei der Landkreisverwaltung Mittelsachsen eingereicht werden und benötigen ein positives Votum aus der jeweiligen LEADER-Region.

Kontakt:
Landratsamt Mittelsachsen – Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation | 03731 799 16 02 | poststelle.ile(at)landkreis-mittelsachsen.de

 

Kontakt

Stadtverwaltung Mittweida

Markt 32
03727 967 0
03727 967 180
stadtverwaltung(at)mittweida.de