Werte Bürgerinnen und Bürger,
Feuerwerke - der Kategorie F2 -zur Jugendweihe werden von der Stadtverwaltung Mittweida nicht genehmigt.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz wird nicht erteilt.
Aufgrund der zu hohen Beantragung und des dadurch zu großen Umfangs an Feuerwerk kann keine Bewilligung ergehen.
Wir bitten um Beachtung!
Ihre Stadtverwaltung
