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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9:00 - 11:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
   

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95

Der Allgemeine Bereitschaftsdienst im Raum Mittweida ist unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar

Zahnärtzlicher Notdienst

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Ordnungsamt Mittweida erinnert an Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Verkehrssicherheit und freie Sicht im öffentlichen Verkehrsraum gewährleisten

Lichtraumprofil

Sichtdreieck

Mit den derzeit günstigen Witterungsbedingungen wächst die Vegetation entlang von Grundstücksgrenzen besonders stark. Das Ordnungsamt der Stadt Mittweida weist deshalb alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigte darauf hin, ihre Bäume, Hecken, Sträucher und sonstigen Anpflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls zurückzuschneiden.

Immer wieder werden der Stadtverwaltung Behinderungen des öffentlichen Straßenverkehrs gemeldet, die durch überhängende Äste oder zu weit in den Verkehrsraum hineinragende Hecken verursacht werden. Solche Beeinträchtigungen erschweren nicht nur die Nutzung von Gehwegen und Fahrbahnen, sondern können auch erhebliche Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie den Fahrzeugverkehr darstellen. Besonders kritisch sind Sichtbehinderungen an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstücksausfahrten sowie verdeckte Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Hausnummern oder Straßenbeleuchtungen.

Nach § 27 Abs. 2 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer, Mieterinnen und Mieter oder Pächterinnen und Pächter verpflichtet, von ihrem Grundstück ausgehende Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrsraums zu beseitigen. Hierzu gehört insbesondere das Freihalten des sogenannten Lichtraumprofils. (siehe Bild rechts - Quelle: https://www.stegen.de/p/lichtraumprofil)

Folgende Mindestmaße sind einzuhalten:

  • mindestens 2,50 m lichte Höhe über Geh- und Radwegen,
  • mindestens 4,50 m lichte Höhe über Fahrbahnen,
  • freie Sicht auf Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Hausnummern und Straßenbeleuchtungen,
  • uneingeschränkte Sichtverhältnisse an Kreuzungen, Einmündungen und Ausfahrten.

Darüber hinaus müssen Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Innenkurven so niedrig gehalten werden, dass ausreichende Sichtbeziehungen gewährleistet bleiben. Die Höhe von Sichtbehinderungen sollte dabei 0,80m (Sichtdreieck) über der Fahrbahnoberkante nicht überschreiten. (siehe Bild rechts - Quelle: https://www.bund-rso.de/themen-und-projekte/natur-landschaft/info-heckenschnitt/)

Das Ordnungsamt weist außerdem darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte für Schäden oder Unfälle haften können, die auf mangelhaft zurückgeschnittene Vegetation zurückzuführen sind. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können in Einzelfällen auch ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen entstehen.

Bei erforderlichen starken Rückschnitten und Fällungen sind die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Während der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September dürfen solche Maßnahmen grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn diese aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind. Vor Beginn der Arbeiten ist sorgfältig zu prüfen, ob sich in den betroffenen Gehölzen Nester, Brutstätten oder Lebensräume geschützter Tierarten befinden.

Komplette Fällungen während der Vegetationsperiode bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Außerhalb dieses Zeitraums ist die erforderliche Genehmigung beim Ordnungsamt der Stadt Mittweida einzuholen. Bis zur abschließenden Prüfung und Entscheidung über den jeweiligen Antrag dürfen die geplanten Arbeiten nicht durchgeführt werden.

Die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 39 ff. BNatSchG) sind dabei uneingeschränkt zu beachten.

Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Stadt Mittweida die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen einer Ersatzvornahme durchführen und die entstehenden Kosten den Verantwortlichen in Rechnung stellen.

Die Stadtverwaltung bittet alle Betroffenen, ihre Grundstücke zeitnah zu kontrollieren und notwendige Rückschnittarbeiten vorzunehmen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zu einem gepflegten Stadtbild.

 

Liebe Badegäste,

wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit und viel Spaß in der Badesaison 2026. 

 

Wassertemperatur

Heutige Öffnungszeit

Stand der Angaben

 

22 °C 

8.00 bis 20.00 Uhr

08.06.2026  /  08.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten:

Der letzte Einlass ist 30 Minuten vor Badschließung.
Entsprechend der Wetterlage können die Öffnungszeiten variieren.

Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen einen angenehmen & sonnigen Aufenthalt.

Freibad Mittweida