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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Zensus" zusammen.

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Die Ergebnisse des Zensus liefern folgende Informationen:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen
  • Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote

Quelle: https://www.zensus2022.de/DE/Was-ist-der-Zensus

Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund wird die für den Empfang, die Aufbereitung und Datenhaltung notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Die Statistischen Ämter der Länder übernehmen die Durchführung der Befragungen in ihrem jeweiligen Bundesland. Sie erheben eigenständig die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung und organisieren die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Kommunen. Deren Hauptaufgabe besteht darin, Erhebungsbeauftragte anzuwerben und die Befragung vor Ort zu koordinieren.

Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erfüllen gemeinsam die Aufgaben der amtlichen Statistik in Deutschland. Als neutrale, objektive und wissenschaftlich unabhängige Institutionen informieren sie über gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Strukturen, Zusammenhänge und Entwicklungen und zeigen politische Handlungsfelder auf. Mit der Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung statistischer Daten werden sie dem Grundrecht auf Information gerecht und liefern eine wichtige Basis für demokratische, faktenbasierte Entscheidungsprozesse.

Erhebungsstellen

In der Vorbereitungszeit des Zensus werden in den Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Die Erhebungsstellen kümmern sich eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Sie bilden Erhebungsbezirke und teilen die Erhebungsbeauftragten dort ein. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von den Erhebungsstellen fortlaufend sichergestellt. Zudem liegt die Kontrolle der Erhebungsunterlagen genauso in ihrem Verantwortungsbereich wie die Kontaktaufnahme mit säumigen auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern, sodass am Ende die Erhebungsunterlagen vollständig an das Landesamt übermittelt werden können.

Erhebungsbeauftragte

Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger und erfassen die Daten mit einem (Online‑) Fragebogen. Die Voraussetzungen für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter sind gesetzlich festgelegt. Alle Bewerber werden von den Erhebungsstellen in den Kommunen nach den festgelegten Auswahlkriterien geprüft und im Zweifel auch abgelehnt. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ab dem Zensusstichtag beginnen die Erhebungsbeauftragten mit den persönlichen Befragungen in Haushalten und Wohnheimen aus der Stichprobe. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.

Quelle: https://www.zensus2022.de/DE/Was-ist-der-Zensus/_inhalt.html

 

Registergestützter Zensus

 Wie schon beim Zensus 2011 wird auch der nächste Zensus registergestützt durchgeführt. Das heißt, dass auch diesmal ein Verfahren zum Einsatz kommt, welches auf bereits vorhandene Daten zurückgreift. Insbesondere werden die Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltung genutzt. Eine reine Auszählung der Melderegister zur Einwohnerzahlermittlung ist allerdings nicht ausreichend, da nicht alle Angaben aus den Melderegistern präzise und aktuell sind. 

Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

Im Rahmen der Haushaltebefragung wird ein Teil der Bevölkerung befragt. Es wird eine Stichprobe von Anschriften gezogen, an denen alle dort lebenden Personen ermittelt und befragt werden. Das Ergebnis dieser Stichprobe wird dann auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Auswahl der Anschriften erfolgt auf der Grundlage eines komplexen mathematischen Zufallsverfahrens. Es werden alle zum Stichtag an einer Stichprobenanschrift lebenden Personen ermittelt und befragt. 

Erhebung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften 

In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist, aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten, von überdurchschnittlich vielen veralteten und/oder unvollständigen Angaben in den Melderegistern auszugehen. Aus diesem Grund findet in diesen Einrichtungen eine Vollerhebung statt, bei der alle Bewohner ermittelt und befragt werden. Auch hier werden die Ergebnisse vor Ort nach Aufbereitung mit den Daten aus dem Melderegister verglichen.

Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)

Zum Stichtag werden alle Gebäude mit Wohnraum vollständig und aktuell erfasst. Da in Deutschland keine flächendeckenden Register mit Bestandsdaten zu Gebäuden und Wohnungen existieren, muss beim registergestützten Zensus eine postalische Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt werden. Dies ist die umfangreichste Erhebung beim Zensus 2022. In Sachsen werden voraussichtlich rund 900 000 Gebäudeeigentümer postalisch befragt. Unter anderem werden Fragen zu Gebäudeart, Baujahr, Fläche der Wohnung, Anzahl der Räume, Ausstattung und Nutzungsart der Wohnung gestellt. 

Quelle: https://zensus.sachsen.de/zensus-im-ueberblick.html

Gemäß § 2 Absatz 1 Sächsisches Zensusausführungsgesetz 2022 (SächsZensAG) hat die Stadt Mittweida die Aufgabe, eine örtliche Erhebungsstelle einzurichten. Im Bereich des Erhebungsstellengebietes wirkt sie an der Vorbereitung, Koordination, Durchführung und Nachbereitung des Zensus 2022 mit.

Die örtliche Erhebungsstelle Mittweida ist für Mittweida selbst, sowie die Städte und Gemeinden Altmittweida, Rochlitz, Geringswalde, Rossau, Kriebstein, Wechselburg, Erlau, Seelitz, Zettlitz und Königsfeld zuständig.

Datenschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Daher legen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Zensus höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen, die den Schutz Ihrer Daten garantieren.

Um das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen und den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes Rechnung zu tragen, dürfen aus den Veröffentlichungen des Zensus keinerlei Rückschlüsse auf die Angaben von Einzelpersonen oder auf andere Einzelfälle möglich sein. Gleichzeitig sollen so viele allgemeine Erkenntnisse wie möglich aus den veröffentlichten Daten gezogen werden können. Dies wird durch den Einsatz eines sogenannten Geheimhaltungsverfahrens gewährleistet.

Quelle: https://www.zensus2022.de/DE/Wie-funktioniert-der-Zensus

  • EU-Verordnung 763/2008
  • Zensusvorbereitungsgesetz 2022 (ZensVorbG 2022)
  • Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
  • Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022)
  • Sächsisches Zensusausführungsgesetz 2022 (SächsZensAG)
  • Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Zensusausführungsgesetz 2022 (VwV SächsZensAG)

Interviewer für Zensus gesucht

Warum benötigen wir Ihre Unterstützung?
Für die örtliche Durchführung der Haushaltebefragung wurden in Sachsen 48 Erhebungsstellen eingerichtet. Die Haushaltebefragung erfolgt mit Hilfe von Interviewerinnen und Interviewern, den sogenannten Erhebungsbeauftragten.

Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.

Als Interviewerin oder Interviewer führen Sie die Befragung vor Ort durch. Durch ein mathematisches Zufallsverfahren werden die Anschriften mit Wohnraum ausgewählt an denen Sie die Befragung durchführen. Alle dort wohnenden Personen müssen befragt werden. Es ist vorgesehen, dass ein Erhebungsbeauftragter ca. 100 Personen befragt.

Zur Ausführung der Tätigkeit erhalten Sie im April 2022 ausführliche Schulungen durch Ihre örtliche Erhebungsstelle. Sie werden hier intensiv auf Ihre Aufgaben vorbereitet und erhalten die entsprechenden Unterlagen. Als Interviewerin oder Interviewer müssen Sie die Regelungen der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einhalten. Die Bestellung als Erhebungsbeauftragter erfolgt durch einen Vertragsabschluss zwischen der örtlichen Erhebungsstelle und Ihnen.

Ihre Arbeitszeit können Sie flexibel einteilen.

Wie können Sie uns unterstützen?
Unterstützen Sie den Zensus 2022 als Interviewerin oder Interviewer!
Melden Sie sich bei Ihrer örtlichen Erhebungsstelle:

Örtliche Erhebungsstelle Mittweida | Mühlstraße 1-3 | 09648 Mittweida
Telefon 03727 / 997 2479
Mail: zensus.mittweida(at)statistik.sachsen.de
Postanschrift:
Stadtverwaltung Mittweida | Markt 32 | 09648 Mittweida


Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:

  • Einwurf einer schriftlichen Vorankündigung sowie Terminvereinbarung
  • Durchführung der Befragung

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Freundlichkeit
  • Ortskenntnisse und eigenes Fahrzeug
  • Erreichbarkeit über Mobiltelefon und ggf. E-Mail


Aufwandentschädigung
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie je nach Aufwand eine Aufwandsentschädigung von durchschnittlich circa 450 Euro. Fahrtkosten werden unabhängig davon erstattet.

Wo finden Sie weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auf www.zensus2022.de oder unter www.zensus.sachsen.de.

Kontakt

Örtliche Erhebungsstelle Mittweida
Mühlstraße 1-3 | 09648 Mittweida

Telefon 03727 / 997 2479
Mail: zensus.mittweida(at)statistik.sachsen.de


Postanschrift:
Stadtverwaltung Mittweida
Markt 32 | 09648 Mittweida


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