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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
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Kultusministerium fördert Heimatpflege und Laienmusik

Jetzt Antrag stellen. 75.000 Euro Landesmittel stehen bereit.

Das Kultusministerium fördert auch 2024 wieder Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik. Dafür stehen rund 75.000 Euro Landesmittel zurVerfügung. »Wir wollen damit das wertvolle Engagement der Heimatpfleger und Laienmusiker würdigen. Durch ihren Einsatz werden Traditionenbewahrt und das Heimatgefühl gestärkt«, so Kultusminister ChristianPiwarz. 2023 sind insgesamt 23 Projekte im Umfang von 75.000 Eurogefördert worden. »Ehrenamtliche Arbeit und Heimatpflege verbindet Menschen und Generationen miteinander. Das brauchen wir in diesenschwierigen Zeiten«, betont der Minister und motiviert zugleich dazu, vondieser Förderung Gebrauch zu machen.
Gefördert werden im Bereich der Heimatpflege Projekte, die derganzheitlichen Heimatpflege (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altesHandwerk und anderen Formen der Volkskultur, Musik, Tanz) dienen und sieerhalten. Dabei kann es auch um die Vermittlung von Heimatgeschichte undHeimatkunde gehen und um alles, was dazu beiträgt, dass sich die Bürgermit ihrer sächsischen Heimat identifzieren. Im Bereich der Laienmusikerfolgt die Förderung von Projekten der Laienchöre, -orchester oder -musikgruppen, die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes odertraditioneller Instrumentalmusik widmen.
Finanziert werden in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigenAusgaben. Das können Sachausgaben für Instrumente, Ausrüstungen,Arbeits- und Verbrauchsmaterial, sächliche Verwaltungsausgaben,Nutzungs- und Leihgebühren, Druckkosten und Honorare sein. GewerblicheVorhaben und solche, die der Gewinnerzielung dienen, werden nichtgefördert. Eine Zuwendung können juristische Personen des öffentlichenRechts, natürliche Personen oder gemeinnützige juristische Personen desPrivatrechts mit Sitz im Freistaat Sachsen erhalten.

 

Die Antragstellung für das Jahr 2024 ist auf der Grundlage der Neufassungder Förderrichtlinie bei der Landesdirektion Sachsen unter Verwendung desaktualisierten Antragsformulars
www.lds.sachsen.de/foerderung/ bis zum 1. Februar 2024 möglich.