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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreis Mittelsachsen zum Planfeststellungsverfahren "K 8212 Waldheimer Straße"

ist online unter www.mittweida.de/bekanntmachungen abrufbar

Der Landkreis Mittelsachsen hat für das Vorhaben „K 8212, Mittweida Waldheimer Straße, 2. Bauabschnitt, Teilabschnitt 2“ die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) beantragt. Die Planung umfasst den 2. Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes der Gesamtmaßnahme zum Ausbau der K 8212 von der Waldheimer Straße 46 bis einschließlich der Einmündung Auenblickstraße. Bestandteil der Planung ist der Ausbau der Verkehrsflächen der Waldheimer Straße einschließlich der Gehwege und Grundstückszufahrten sowie der Ausbau der Knotenpunkte K 8212 Waldheimer Straße / Ringethaler Weg und K 8212 Waldheimer Straße / Auenblickstraße. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen, die sich im Plangebiet befinden, werden Grundstücke in der Gemarkung Rößgen der Stadt Mittweida beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Nr. 2 c) der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2 Nr. 2) SächsUVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Auslegung der Planununterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Die Unterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) werden in der Zeit vom 21. Februar 2022 bis einschließlich 21. März 2022 gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/Bekanntmachung (Rubrik  Infrastruktur  Kreisstraßen) zugänglich gemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden außerdem in das UVP-Portal unter uvp-verbund.de zur Einsichtnahme eingestellt.

Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Stadtverwaltung Mittweida, im Bürger- und Gästebüro, Markt 32, 09648 Mittweida zu den Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Montag:9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag:9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag:9.00 bis 12.00 Uhr