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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
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Bekanntmachung über die Planfeststellung für das Vorhaben "K 8212 Mittweida, Ausbau Waldheimer Straße 2. BA, Teilabschnitt 2"

Die Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen finden Sie auch unter Bekanntmachungen der Stadt Mittweida

Bekanntmachung
über die Planfeststellung für das Vorhaben

„K 8212 Mittweida, Ausbau Waldheimer Straße 2. Bauabschnitt, Teilabschnitt 2“

- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -

 

Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 1. März 2023 ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 39 Abs. 1 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.

Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen liegen in der Zeit

vom 15. März 2023 bis einschließlich 29. März 2023

in der Stadtverwaltung Mittweida, Bürger- und Gästebüro, Markt 32, 09648 Mittweida während der Dienstzeiten:

Montag09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr
Dienstag09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr
Donnerstag09:00-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Freitag09:00-12:00 Uhr

Einsichtnahme aus.

Die Bekanntmachung einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen sind im vorgenannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachungen in der Rubrik „Infrastruktur – Kreisstraßen“ einsehbar. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.

 

i. A. der Landesdirektion Sachsen

Vergaben
 

Stellenausschreibungen

Stellenausschreibung Bauingenieur (m/w/d) Sachgebietsleiter
  
 
sonstige...

Regionalmanager(in) und Geschäftsführer(in) (m/w/d) ist in der Geschäftsstelle des Heimat- und Verkehrsvereins „Rochlitzer Muldental“ e. V.

Anträge/Formulare

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Bürger- und Gästebüro

Einwohnermeldestelle

Verkehr, Sondernutzung und Veranstaltungen

Parkerleichterung

Bau

Die Stadt Mittweida ist keine Bauaufsichtsbehörde!
Das heißt: Bauanträge, Voranfragen, u.ä. sind bitte ausschließlich beim Landkreis Mittelsachsen als zuständige Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Wohnen

Serviceleistungen Tiefbau

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Gewerbe

Standesamt

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ab dem 30.09.2023 ist unser Freibad geschlossen.

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