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ÖFFNUNGSZEITEN

Bürger- und Gästebüro

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Samstag 9.00 - 11.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

Alle Ämter der Stadt Mittweida

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Oberbürgermeisters

bitte Termin vorher telefonisch vereinbaren: 03727 967 101
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
  13:30 - 17:00 Uhr

Standesamt

Das Standesamt befindet sich in der Kapellengasse 8.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtkasse Mittweida

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtbibliothek

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 18:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Museum "Alte Pfarrhäuser"

Mo / außerh. der Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Mittwoch bis Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Feiertage 10:00 - 16:00 Uhr

Stadtarchiv

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Informationszentrum der Stadt und der Hochschule T9

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr

Sprechzeiten der Schiedsstelle Mittweida

im Hintergebäude Rathaus 2, Rochlitzer Str. 3 Eingang über Frongasse
Donnerstag 16:00 - 17:30 Uhr (jeden 2. Donnerstag im Monat)
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BEREITSCHAFTSDIENSTE / NOTFALLNUMMERN

Rettungsdienst / Erste Hilfe / Feuerwehr 112
Rettungsleitstelle Freiberg / Krankentransport 0371 / 192 22
kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
FFW-Gerätehaus 03727 / 997 274
Polizei 110
Polizeirevier Mittweida 03727 / 980 0
Kreiskrankenhaus 03727 / 990
Giftnotruf 0361 / 730 730
Stromstörungen 0800 / 230 50 70
Gasstörungen 0800 / 1111 489 20
Wasser / Abwasserstörungsdienst 0151 / 126 449 95
TERMINE BÜRGERBÜRO ÖFFNUNGSZEITEN BEREITSCHAFTSDIENSTE VERANSTALTUNGEN MARKT-WEBCAM

Bebauungspläne

Im Unterschied zum FNP werden in Bebauungsplänen durch Satzung konkrete Festsetzungen darüber getroffen, was, wie und an welcher Stelle gebaut werden darf und was nicht.

 In welchen Bereichen Mittweidas Bebauungspläne bestehen, können Sie beim Sachgebiet Stadtplanung erfragen. Die MitarbeiterInnen beraten Sie gerne.

„Unbeplanter Innenbereich“ und Außenbereich

An der Stelle, wo keine Bebauungspläne bestehen (das ist für den größten Teil des Gemeindegebietes der Fall), richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens danach, ob es entweder im Außenbereich oder im sog. „unbeplanten Innebereich“ liegt.

Im Außenbereich (das sind alle Bereiche außerhalb von Bebauungsplänen und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sind Bauvorhaben i.d.R. nur unter eng umgrenzten Bedingungen möglich (§ 35 BauGB). Im „Unbeplanten Innebereich“ (das sind alle Bereiche außerhalb von Bebauungsplänen aber innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens danach, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§ 34 BauGB). Im Einzelfall ist die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich eine nicht ganz einfach zu beantwortende Frage, die jedoch zu erheblichen (wirtschaftlichen) Konsequenzen führt (Bebaubarkeit oder Nicht-Bebaubarkeit eines Grundstücks).

Vor allem für Grundstücke in den Ortsteilen empfehlen wir Bauwilligen und Planern daher dringend, vor Bauantragsstellung einen unverbindlichen Beratungstermin beim Sachgebiet Stadtplanung zu vereinbaren.

Bebauungsplanes Nr. 22 „Wohngebiet ehemaliges RUMA-Gelände“

Das ehemalige Gelände der Rundstrickmaschinenfabrik Mittweida wurde zu einem innerstädtischen Wohnungsbaustandort im vereinfachten Bebauungsplanverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch entwickelt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 16.150 m² und schließt den vorhandenen Spiel- und Bolzplatz an der Turnerstraße und Verkehrsflächen der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, Oststraße und Turnerstraße ein. Auf dem Plangebiet sollen straßenbegleitend eine 3-geschossige Mehrfamilienhausbebauung an der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße mit einer 4-geschossige dominanten Eckbebauung zur Oststraße hin und sechs Einfamilienhäuser an der Ost- und Turnerstraße entstehen.

Der Bebauungsplan ist am 21.01.2022 in Kraft getreten.

Bekanntmachung

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 „Wohngebiet ehemaliges RUMA-Gelände“
bestehend aus:
- der Planzeichnung (Teil A)
- den Textlichen Festsetzungen (Teil B)

Begründung
Anlage 1 – Darlegung der Umweltbelange
Anlage 2 – Artenschutzrechtlichen Betroffenheitsabschätzung
Anlage 3 - Schallimmissionsprognose
Anlage 4 - Baugrunduntersuchung

Kontakt

Stadtverwaltung Mittweida

Markt 32
03727 967 0
03727 967 180
stadtverwaltung(at)mittweida.de

Ansprechpartner(-in)

Frau Dalke / Herr Ulbricht

Rochlitzer Straße 3
Raum: 111
03727 967 320/219
stadtplanung(at)mittweida.de